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   OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08   

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https://dejure.org/2008,23499
OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08 (https://dejure.org/2008,23499)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2008 - 14 PS 1/08 (https://dejure.org/2008,23499)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2008 - 14 PS 1/08 (https://dejure.org/2008,23499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 10 NVerfSchG; § 11 NVerfSchG; § 13 NVerfSchG
    Ermessensfehlerhaftigkeit einer sich auf Verwaltungsvorgänge mit einer Vielzahl von unerheblichen Daten über Dritte beziehenden Sperrerklärung; Verhältnis von § 99 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen

  • Judicialis

    VwGO § 99; ; VwGO § 99 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer sich auf Verwaltungsvorgänge mit einer Vielzahl von unerheblichen Daten über Dritte beziehenden Sperrerklärung; Verhältnis von § 99 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 10 A 4860/06
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08
    Vielmehr gehören zu den vorzulegenden Unterlagen grundsätzlich auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Gründe abgelehnt hat (BVerwG, Beschl. v. 13.6.2006 - 20 F 5/05 -, DVBl. 2006, 1245 f.).

    Durch die Eröffnung eines Ermessens nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem Interesse an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (BVerwG, Beschl. v. 13.6.2006, a. a. O., m. w. N.).

    Der Beklagte wird deshalb erneut über den Antrag des Klägers auf Aktenvorlage unter Beachtung der Rechtsausfassung des Fachsenats zu befinden haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.6.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08
    Darin hat das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der zurückgehaltenen Akten zu prüfen und zu bejahen; der Fachsenat ist an diese Rechtsauffassung grundsätzlich gebunden (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2/07 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08
    Nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung sind nur solche Verwaltungsvorgänge vorlagepflichtige "Akten" i. S. des § 99 VwGO, deren Inhalt der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht der Hauptsache dienen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003 - 20 F 13/03 -, NVwZ 2004, 485 f.), also für die Entscheidung nicht ersichtlich unerheblich ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08
    Aus Gründen der Geheimhaltung (§ 99 Abs. 2 Satz 10 Halbsatz 2 VwGO), die gerade auch der Offenlegung des Inhalts von Verwaltungsvorgängen des Verfassungsschutzes entgegenstehen können (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -, NVwZ-RR 2005, 819 f.; BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a. a. O., m. w. N.), kann dies hier im Detail nicht näher ausgeführt werden.
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Akteneinsicht in Jugendhilfeakten; Rechtsschutz gegen Kostenentscheidung im

    § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO stellt sich im Verhältnis zu fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen (bspw. die vom Kläger angeführten SIFG i.V.m. IFG sowie der DSGVO [vgl. hierzu allgemein eingehend: VG des Saarlandes, Urteil vom 14.05.2019, 1 K 589/19]) als prozessrechtliche Spezialnorm dar [OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2008, 14 PS 1/08, BeckRS 2008, 34571; VG Köln Urteil vom 13.12.2007, 20 K 6242/03, BeckRS 2008, 33518].
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